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AGB

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für sämtliche

Dienstleistungen, welche durch die Hundepension Hundepower Flück (nachfolgend HPF) erbracht

werden. Mit der Anmeldung eines Hundes in der HPF erklärt der Kunde, die folgenden AGB zu

akzeptieren. Bei Zuwiderhandlung kann der Kunde/Hund sofort ausgeschlossen werden.

1. Vertragsgegenstand

Die HPF übernimmt die Betreuung, Pflege und Unterbringung des Hundes des Kunden während

des vereinbarten Aufenthalts. Die Betreuung umfasst in der Regel 2x tägliches Spazieren gehen,

Fütterung (falls erforderlich), soziale Interaktionen mit anderen Hunden und Familienanschluss.

2. Buchung und Vertragsschluss

Die Buchung erfolgt durch den Kunden schriftlich (E-Mail/Whatsapp) oder telefonisch. Ein Vertrag

kommt erst zustande, wenn die HPF die Buchung schriftlich bestätigt.

3. Preise und Zahlung

Die Preise für die Unterbringung und Betreuung des Hundes richten sich nach der aktuellen

Preisliste der HPF, die dem Kunden vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt wird. Zahlungen

sind spätestens bei Übernahme des Hundes oder gemäss einer individuell vereinbarten

Zahlungsweise (z.B. monatlich) zu leisten.

4. Stornierung und Rücktritt

Stornierungen müssen schriftlich per E-Mail oder Whatsapp erfolgen.

4.1 Tagesbetreuung

Der Kunde kann die Buchung der HPF bis zu 24 Stunden vor dem gebuchten Betreuungstag

kostenfrei stornieren. Bei einer späteren Stornierung oder bei Nicht-Erscheinen des Hundes wird

der volle Preis des Betreuungstages fällig.

4.2 Ferienbetreuung

Der Kunde kann die Buchung bis zu 30 Tage vor Beginn des Aufenthalts kostenfrei stornieren. Bei

späterer Stornierung werden 50% des Gesamtpreises fällig. Bei einer Stornierung am Tag des

geplanten Beginns der Unterbringung oder bei Nicht-Erscheinen des Hundes wird der volle Preis

fällig.

5. Aufnahme- und Betreuungsbedingungen

Der Kunde ist verpflichtet, der HPF alle relevanten Gesundheitsinformationen und etwaige

Verhaltensauffälligkeiten des Hundes mitzuteilen. Eine Einzelhaltung eines Hundes ist in der HPF

nicht möglich. Sollte der Hund sich während der Betreuung in einer Weise verhalten, die eine

Gefahr für andere Tiere oder Menschen darstellt, behält sich die HPF das Recht vor, den Hund

von der Betreuung auszuschliessen. In diesem Fall kann der Kunde aufgefordert werden, den

Hund sofort abzuholen.

Die HPF nimmt nur Hunde auf, die gesund sind und alle nötigen Impfungen gegen Hepatitis,

Parvovirose, Leptospirose, Staupe und Zwingerhusten (inkl. nasaler Impfung) erhalten haben. Eine

regelmässige Entwurmung wird empfohlen. Der Hund muss frei von anderen ansteckenden

Krankheiten, wie Durchfall, Erbrechen, Husten etc. sein. Der Impfausweis ist beim ersten

Aufenthalt in der HPF mitzubringen.

Der Hund muss mit einem korrekt sitzenden Halsband oder einem passenden Geschirr, welches

nicht abgestreift werden kann, ausgerüstet sein.

Wir empfehlen, den Hund versäubert zu bringen, da der Morgenspaziergang erst um ca 9.00 Uhr

erfolgt.

6. Haftung

Die HPF haftet für Schäden, die während des Aufenthalts des Hundes in der Pension entstehen,

nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für die Erkrankung, den Verlust oder den Tod

des Hundes während des Aufenthalts übernimmt die HPF keine Haftung, es sei denn, es liegt

grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.

Der Kunde haftet für alle Schäden, die sein Hund während des Aufenthalts in der HPF verursacht.

Dies gilt sowohl für das Eigentum der HPF wie auch das Beschädigen von Tieren Dritter. Wir

setzen voraus, dass der Kunde eine Haftpflichtversicherung mit Deckung für den eigenen Hund

abgeschlossen hat. Für eingebrachte Gegenstände (z.B. Körbe, Leinen, Decken, Schüsseln) wird

keine Haftung übernommen.

Bei medizinischen Notfällen sucht die HPF einen Tierarzt ihrer Wahl auf. Die daraus entstehenden

Kosten (Tierarzt, Reisespesen etc.) werden dem Kunden vollumfänglich verrechnet und müssen

bei Abholung sofort beglichen werden.

7. Verhaltensregeln

Aus Sicherheitsgründen gilt beim Abholen und Bringen des Hundes Leinenpflicht. Ebenfalls gilt im

Kanton BE Kot-Aufnahmepflicht. Der Kunde ist verpflichtet unnötiges Bellen zum Schutz der

Anwohner zu unterbinden, sowie darauf zu achten, dass der Hund nicht an das Gebäude oder

andere Gegenstände der HPF markiert.

8. Abholung des Hundes

Kann das Tier nicht zu dem vereinbarten Termin abgeholt werden, so ist dies der HPF

unverzüglich mitzuteilen. Die Anzahl der zusätzlichen Pensionstage ist nach dem entsprechenden

Tagespreis vom Kunden zu vergüten. Sollte das Tier nicht am vereinbarten Abholtermin abgeholt

werden und liegt der HPF keine Information des Kunden vor, so geht das Tier nach Ablauf von 14

Tagen in den Besitz der HPF über. Die HPF kann dann über den Verbleib oder die Neuplatzierung

entscheiden.

9. Änderungen und Anpassungen

Die HPF behält sich das Recht vor, die AGB wie auch die Preise jederzeit zu ändern oder

anzupassen. Die neuen AGB/Preise treten jeweils 7 Tage nach der Information an den Kunden in

Kraft.

10. Datenschutz

Die HPF verpflichtet sich, die persönlichen Daten des Kunden gemäss den geltenden

Datenschutzbestimmungen zu behandeln und nur für interne Zwecke zu verwenden.

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Niederbipp. Es gilt das schweizerische Recht.

Datum der letzten Änderung: 28.12.24

Hundepower Flück, Schmalzgrubenweg 1, 4704 Niederbipp 

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