AGB
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für sämtliche
Dienstleistungen, welche durch die Hundepension Hundepower Flück (nachfolgend HPF) erbracht
werden. Mit der Anmeldung eines Hundes in der HPF erklärt der Kunde, die folgenden AGB zu
akzeptieren. Bei Zuwiderhandlung kann der Kunde/Hund sofort ausgeschlossen werden.
1. Vertragsgegenstand
Die HPF übernimmt die Betreuung, Pflege und Unterbringung des Hundes des Kunden während
des vereinbarten Aufenthalts. Die Betreuung umfasst in der Regel 2x tägliches Spazieren gehen,
Fütterung (falls erforderlich), soziale Interaktionen mit anderen Hunden und Familienanschluss.
2. Buchung und Vertragsschluss
Die Buchung erfolgt durch den Kunden schriftlich (E-Mail/Whatsapp) oder telefonisch. Ein Vertrag
kommt erst zustande, wenn die HPF die Buchung schriftlich bestätigt.
3. Preise und Zahlung
Die Preise für die Unterbringung und Betreuung des Hundes richten sich nach der aktuellen
Preisliste der HPF, die dem Kunden vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt wird. Zahlungen
sind spätestens bei Übernahme des Hundes oder gemäss einer individuell vereinbarten
Zahlungsweise (z.B. monatlich) zu leisten.
4. Stornierung und Rücktritt
Stornierungen müssen schriftlich per E-Mail oder Whatsapp erfolgen.
4.1 Tagesbetreuung
Der Kunde kann die Buchung der HPF bis zu 24 Stunden vor dem gebuchten Betreuungstag
kostenfrei stornieren. Bei einer späteren Stornierung oder bei Nicht-Erscheinen des Hundes wird
der volle Preis des Betreuungstages fällig.
4.2 Ferienbetreuung
Der Kunde kann die Buchung bis zu 30 Tage vor Beginn des Aufenthalts kostenfrei stornieren. Bei
späterer Stornierung werden 50% des Gesamtpreises fällig. Bei einer Stornierung am Tag des
geplanten Beginns der Unterbringung oder bei Nicht-Erscheinen des Hundes wird der volle Preis
fällig.
5. Aufnahme- und Betreuungsbedingungen
Der Kunde ist verpflichtet, der HPF alle relevanten Gesundheitsinformationen und etwaige
Verhaltensauffälligkeiten des Hundes mitzuteilen. Eine Einzelhaltung eines Hundes ist in der HPF
nicht möglich. Sollte der Hund sich während der Betreuung in einer Weise verhalten, die eine
Gefahr für andere Tiere oder Menschen darstellt, behält sich die HPF das Recht vor, den Hund
von der Betreuung auszuschliessen. In diesem Fall kann der Kunde aufgefordert werden, den
Hund sofort abzuholen.
Die HPF nimmt nur Hunde auf, die gesund sind und alle nötigen Impfungen gegen Hepatitis,
Parvovirose, Leptospirose, Staupe und Zwingerhusten (inkl. nasaler Impfung) erhalten haben. Eine
regelmässige Entwurmung wird empfohlen. Der Hund muss frei von anderen ansteckenden
Krankheiten, wie Durchfall, Erbrechen, Husten etc. sein. Der Impfausweis ist beim ersten
Aufenthalt in der HPF mitzubringen.
Der Hund muss mit einem korrekt sitzenden Halsband oder einem passenden Geschirr, welches
nicht abgestreift werden kann, ausgerüstet sein.
Wir empfehlen, den Hund versäubert zu bringen, da der Morgenspaziergang erst um ca 9.00 Uhr
erfolgt.
6. Haftung
Die HPF haftet für Schäden, die während des Aufenthalts des Hundes in der Pension entstehen,
nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für die Erkrankung, den Verlust oder den Tod
des Hundes während des Aufenthalts übernimmt die HPF keine Haftung, es sei denn, es liegt
grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
Der Kunde haftet für alle Schäden, die sein Hund während des Aufenthalts in der HPF verursacht.
Dies gilt sowohl für das Eigentum der HPF wie auch das Beschädigen von Tieren Dritter. Wir
setzen voraus, dass der Kunde eine Haftpflichtversicherung mit Deckung für den eigenen Hund
abgeschlossen hat. Für eingebrachte Gegenstände (z.B. Körbe, Leinen, Decken, Schüsseln) wird
keine Haftung übernommen.
Bei medizinischen Notfällen sucht die HPF einen Tierarzt ihrer Wahl auf. Die daraus entstehenden
Kosten (Tierarzt, Reisespesen etc.) werden dem Kunden vollumfänglich verrechnet und müssen
bei Abholung sofort beglichen werden.
7. Verhaltensregeln
Aus Sicherheitsgründen gilt beim Abholen und Bringen des Hundes Leinenpflicht. Ebenfalls gilt im
Kanton BE Kot-Aufnahmepflicht. Der Kunde ist verpflichtet unnötiges Bellen zum Schutz der
Anwohner zu unterbinden, sowie darauf zu achten, dass der Hund nicht an das Gebäude oder
andere Gegenstände der HPF markiert.
8. Abholung des Hundes
Kann das Tier nicht zu dem vereinbarten Termin abgeholt werden, so ist dies der HPF
unverzüglich mitzuteilen. Die Anzahl der zusätzlichen Pensionstage ist nach dem entsprechenden
Tagespreis vom Kunden zu vergüten. Sollte das Tier nicht am vereinbarten Abholtermin abgeholt
werden und liegt der HPF keine Information des Kunden vor, so geht das Tier nach Ablauf von 14
Tagen in den Besitz der HPF über. Die HPF kann dann über den Verbleib oder die Neuplatzierung
entscheiden.
9. Änderungen und Anpassungen
Die HPF behält sich das Recht vor, die AGB wie auch die Preise jederzeit zu ändern oder
anzupassen. Die neuen AGB/Preise treten jeweils 7 Tage nach der Information an den Kunden in
Kraft.
10. Datenschutz
Die HPF verpflichtet sich, die persönlichen Daten des Kunden gemäss den geltenden
Datenschutzbestimmungen zu behandeln und nur für interne Zwecke zu verwenden.
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Niederbipp. Es gilt das schweizerische Recht.
Datum der letzten Änderung: 28.12.24
Hundepower Flück, Schmalzgrubenweg 1, 4704 Niederbipp
